Wenn alles in der neuen Wohnung angekommen und die Möbel aufgebaut sind, ist der Umzug allerdings noch nicht endgültig vorbei – noch gilt es einige Formalitäten zu erledigen.

Neuen Wohnsitz anmelden

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Wer innerhalb Österreichs den Hauptwohnsitz wechselt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden – und zwar innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung. Wer darauf verzichtet, riskiert eine Geldstrafe. Für die Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes ist das Gemeindeamt zuständig, in Statuarstädten wie Innsbruck oder Salzburg der Magistrat. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt die zuständige Meldebehörde.

Bei der zuständigen Behörde kann man sich persönlich oder postalisch anmelden – hierzu ist lediglich ein Meldezettel-Formular notwendig. Dieses kann entweder bei help.gv.at heruntergeladen werden, liegt aber auch bei den zuständigen Meldebehörden aus und ist in einigen Trafiken erhältlich. Kosten oder Gebühren fallen dabei nicht an.

Nach der Übersiedelung nicht vergessen: Auto ummelden

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Bei einem Umzug muss gegebenenfalls auch das Auto umgemeldet werden – und zwar immer dann, wenn die neue Adresse im Zuständigkeitsbereich einer neuen Bezirksverwaltungsbehörde liegt. Dazu muss es zunächst bei der alten Zulassungsstelle ab- und dann bei der neuen angemeldet werden. Auch wenn der neue Hauptwohnsitz innerhalb des alten Bezirkssprengels liegt, muss die Übersiedlung der Zulassungsstelle aber zumindest bekannt gegeben werden und zwar binnen einer Woche nach der Adressänderung.

Weitere Ummeldungen

Neben den zuständigen Meldebehörden, gibt es noch weitere Institutionen, die über einen Umzug informiert werden müssen. Für die Endabrechnung mit dem Strom- und Gasanbieter müssen die entsprechenden Zähler abgerechnet werden. Wer an seinem neuen Wohnort einen neuen Energieversorger beauftragen will, muss darüber hinaus daran denken, seinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen – Auskünfte über etwaige Kündigungsfristen gibt es beim Anbieter selbst.

Mehr Informationen  Tipps zum richtigen Möbeleinlagern

Folgende Institutionen oder Unternehmen sollten ebenfalls über eine Adressänderung informiert werden:

  • Finanzamt
  • Banken
  • Versicherungen
  • Krankenkassen
  • Handy-Anbieter
  • Arbeitgeber
  • Vereine
  • Online-Händler, bei denen eine Adresse hinterlegt ist
  • Nachsendeauftrag stellen

Post, Nachsendeauftrag

Wer verhindern möchte, dass Post doch aus Versehen an die alte Adresse geliefert wird, kann einen Nachsendeauftrag bei der Österreichischen Post stellen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und kostet knapp zwölf Euro – ein Nachsendeauftrag für Pakete kostet nochmal zusätzlich sieben Euro.

Erste Nachbarschaftspflege

Ist die Übersiedlung geschafft, bietet es sich an mit den Helfern eine kleine Einzugsparty zu feiern – diese wollen zwar nicht unbedingt mit Geld, aber durchaus mit Essen und Getränken für ihre Dienste entlohnt werden. Davor sollte sich der neue Mieter oder Käufer aber unbedingt bei den neuen Nachbarn vorstellen – der guten Nachbarschaft wegen und vielleicht auch, um sie vor einer möglicherweise etwas lauteren Einzugsparty zu warnen.