Das Thema Corona uns noch lange begleiten, in dieser Krise heißt es: zusammenstehen – aber auch Abstand halten. Hygieneregeln und Abstandsregeln müssen beachtet werden und für die Rückkehr in die Büros muss der Schutz der Mitarbeiter/innen gewährleistet sein. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im SARS-CoV-2-Schutzstandard Maßnahmen festgelegt, bei deren Umsetzung wir Sie gerne im Transport-und Umzugsbereich tatkräftig unterstützen. Im Rahmen der „coronagerechten“ Anpassung müssen Räume und Bewegungszonen umgestaltet werden, Abstandsmarkierungen müssen angebracht und Arbeitsplätze den aktuellen Standards angepasst werden.

Corona-Umzugsdienste

Die damit verbundenen Dienstleistungen wie, Platz schaffen, Lagern, Umgestalten, Markierungen an Wänden und auf Fußböden anbringen, Desinfektionsmittelspender aufstellen bzw. montieren, Plexiglasschutz aufstellen oder montieren, Möbel umräumen/umgestalten, bieten wir kurzfristig an.

Besondere technische Maßnahmen wegen Corona

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten. Wo dies auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Notwendige Transport-und Umstellarbeiten können jederzeit gebucht werden. Transparente Abtrennungen sind bei Publikumsverkehr und möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze mit ansonsten nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren – diese können Sie auch über uns beziehen, Fragen Sie gerne nach dem Produktblatt. Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Andernfalls sind für Büroarbeitsplätze die freien Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden können bzw. ausreichende Schutzabstände gegeben sind, hier bieten ausreichend Lagerflächen an, auch mit Hol-und Bringservice.

Sicherstellung ausreichender Schutzabstände wegen Corona

Die Nutzung von Verkehrswegen (u.a. Treppen, Türen, Aufzüge) ist so anzupassen, dass ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Wo erfahrungsgemäß Personenansammlungen entstehen (Zeiterfassung, Kantine, Werkzeug- und Materialausgaben, Aufzüge etc.) sollen Schutzabstände der Stehflächen z.B. mit Klebeband markiert werden. Auch bei Zusammenarbeit mehrerer Beschäftigter, sollte der Mindestabstand zwischen Beschäftigten von 1,5 m gewährleistet sein. Wo dies technisch oder organisatorisch nicht gewährleistet ist, sind alternative Maßnahmen zu treffen. Umzugslogistik bietet verschiedene Plexiglaswände und Leitsysteme zur Einhaltung der Maßnahmen.

Mehr Informationen  Firmenumzug, Objektumzug und Archivumzug

Umsetzung und Anpassung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Es ist davon auszugehen, dass die Pandemie über einen längeren Zeitraum eine Herausforderung an den Infektionsschutz bei der Arbeit darstellt. Um diesen besonderen Herausforderungen gerecht zu werden und eine bundesweit und branchenübergreifend einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen, bieten unsere Lösungen bundesweit an. Durch die COVID-19 verursachte Pandemie hat die Politik mittlerweile verschärfte Auflagen zur Wiederaufnahme geschäftliche Tätigkeiten gefordert um Kunden und Personal zu schützen. Dazu gehört neben Atemschutzmasken zum Beispiel auch Schutz für verschiedene Arbeitsbereiche. Die Umsetzung und Erfüllung dieser Auflagen werden in einigen Bundesländern von den Ordnungsamt dann kontrolliert und bei nicht Einhaltung handelt es ist davon auszugehen dass diese behördlichen Maßnahmen auf die gesamte Bundesrepublik ausgedient werden.