Möbliert Wohnungen und Häuser vermieten gewinnt zunehmend an Bedeutung – sei es für Berufspendler, Studierende, Projektmitarbeiter oder Expats. Doch was genau bedeutet „möbliertes Vermieten“? Welche Vorteile ergeben sich, und worauf sollten Sie als Vermieter achten?

Was bedeutet möbliert Vermieten?

Von einer möblierten Vermietung spricht man, wenn dem Mieter eine komplett oder teilweise eingerichtete Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören in der Regel:

  • Bett mit Matratze

  • Kleiderschrank

  • Sitzgelegenheiten (z. B. Sofa, Stühle)

  • Esstisch

  • Küchenmöbel inkl. Geräten

  • Grundausstattung wie Beleuchtung, Vorhänge, ggf. Hausrat

Der Umfang der Möblierung kann variieren, sollte aber eine sofortige Nutzung ohne größeren Eigenaufwand ermöglichen.

Vorteile für Vermieter

  • Höhere Mieteinnahmen: Möblierte Wohnungen erzielen in der Regel höhere Mieten als unmöblierte Objekte.

  • Flexiblere Mietverhältnisse: Oft werden kürzere Vertragslaufzeiten vereinbart – ideal für temporäre Vermietungen.

  • Zielgruppe erweitern: Besonders gefragt bei Geschäftsreisenden, Expats oder Studierenden.

Rechtliche Rahmenbedingungen möbliert vermieten

Auch bei der möblierten Vermietung gilt grundsätzlich das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Allerdings gibt es Ausnahmen:

1. Vermietung von Einliegerzimmern in der eigenen Wohnung

Wenn Sie in derselben Wohnung leben und nur ein möbliertes Zimmer vermieten, können Sie das Mietverhältnis unter erleichterten Bedingungen kündigen (§ 549 Abs. 2 BGB).

2. Befristung möbliert vermieten

Eine befristete Vermietung ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund vorliegt (z. B. Eigenbedarf zu einem bestimmten Zeitpunkt).

3. Mietpreisbremse & Betriebskosten

Auch bei möblierten Mietobjekten gelten Mietpreisgrenzen (sofern keine Ausnahmeregelung greift). Die Möblierung darf zwar auf die Miete aufgeschlagen werden – dieser Aufschlag muss jedoch sachlich begründet und nachvollziehbar sein. Eine Pauschale ist nur zulässig, wenn Sie die Kosten belegen können.

Mehr Informationen  Entrümpelung und Haushaltsauflösung

Tipps für die erfolgreiche möblierte Vermietung

  • Inventarliste anfertigen: Erstellen Sie vor Einzug eine detaillierte Liste aller Möbel und Gegenstände mit Zustand – idealerweise mit Fotos.

  • Kaution vereinbaren: Drei Monatskaltmieten sind auch hier üblich. Diese dient als Sicherheit für Schäden an Möbeln oder Ausstattung.

  • Versicherung prüfen: Klären Sie, ob Ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung Schäden durch Mieter abdeckt.

  • Zielgruppengerecht einrichten: Achten Sie auf eine funktionale, neutrale und gepflegte Ausstattung.

  • Vertrag anpassen: Verwenden Sie einen rechtssicheren Mietvertrag, der auf die möblierte Vermietung zugeschnitten ist.

Fazit

Das möblierte Vermieten bietet zahlreiche Vorteile – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Gleichzeitig sind bestimmte rechtliche und praktische Aspekte zu beachten, um ein reibungsloses Mietverhältnis sicherzustellen. Wenn Sie gut vorbereitet sind, kann das möblierte Vermieten eine attraktive Option darstellen – insbesondere in urbanen Lagen mit hoher Nachfrage nach flexiblem Wohnraum.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Besuchen Sie uns auf Facebook und Instagram!