Am Umzugstag muss alles passen. Wenn der Parkplatz vor dem Haus oder der Wohnung besetzt ist, kann dies kostspielige Verzögerungen nach sich ziehen. Wer mit Absperrband und Stühlen seine eigene Halteverbotszone einrichten möchte, begibt sich in eine rechtliche Grauzone, die Sie teuer zu stehen kommen kann. Wie Sie für den Umzug vorsorgen und was Sie beim Beantragen des Haltverbots zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist eine Halteverbotszone?

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen dem eingeschränkten und einem absoluten Halteverbot. Das eingeschränkte Halteverbot ist mit dem Parkverbot gleichzusetzen. In diesen Bereichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht dauerhaft abstellen, aber kurzzeitig für maximal 3 Minuten halten. Was darüber liegt, ist laut Paragraph 12 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung Parken. Je nach kommunaler und städtischer Vorgabe liegen die Ordnungsbehörden ein Bußgeld für die Parkdelikte fest. Eine Ausnahme bildet das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen. Hier greifen Ausnahmeregelungen, sodass die Verkehrsteilnehmer zeitweise auch die 3 Minuten überschreiten. Im absoluten Halteverbot darf das Fahrzeug nicht zum Stillstand kommen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.

Sie erkennen das Parkverbot an einem runden Verkehrsschild mit blauem Hintergrund, rotem Rand, zwei roten Querstreifen und einem roten Rand. Die Verkehrsschilder die jeweils den Beginn und das Ende einer Halteverbotszone aufzeigen, unterscheiden sich nur bzgl. der Richtung eines weißen Pfeils. Somit ist der Pfeil für den Beginn einer Halteverbotszone nach links gerichtet (vom Bürgersteig weg und zur Fahrbahn hin). Das Ende einer Halteverbotszone ist mit einem weißen Pfeil markiert, der nach rechts zeigt (zum Bürgersteig hin und von der Fahrbahn weg).

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Unter welchen Bedingungen kann ich ein Halteverbot für meinen Umzug beantragen?

Wo ausreichend Parkflächen vor dem Haus oder der Wohnung fehlen, um Möbel und Umzugsgüter zu verladen, ist eine Parkverbotszone gefragt. Wohnen Sie in einer schmalen Einbandstraße, herrscht tagsüber ein geschäftiger Verkehr und sind ohnehin nur wenig öffentliche Parkflächen vorhanden, müssen Sie aktiv werden. Gerade in Großstädten sichern sich die Anwohner ihre Parkflächen per Mietvertrag. Da bleibt wenig Spielraum für einen Transporter oder LKW.

Ist Ihr Wohngebiet tagsüber zugeparkt, sollte Sie rechtzeitig vorsorgen. Engagieren Sie ein professionelles Umzugsunternehmen, übernehmen viele die Beantragung. Gehört das Halterverbot nicht zum Leistungsumfang, müssen Sie sich bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde darum kümmern. Gerade in Großstädten, wie Berlin, Hamburg oder Stuttgart, sind unterschiedliche Amtsstellen in den Stadtbezirken tätig. Das können das Straßenverkehrsamt, das Bürgerbüro, das Tiefbauamt oder das Ordnungsamt sein.

Auf Basis der Verkehrslenkungen und der Straßenverkehrsordnung fallen die Entscheidungen, an welcher Stelle Sie parken dürfen und wo nicht. In der Regel legen die Gemeinden das Halteverbot und Parkverbotszonen fest. Zugleich gibt es Parkflächen, auf denen es nur stundenweise oder tageweise zu einem Parkverbot kommt. Hierbei handelt es sich um die so genannte temporäre Halteverbotszone.

In welchen Fällen ist das Beantragen eines Halteverbots sinnvoll?

Privatpersonen und Unternehmen können ein temporäres Halteverbot beantragen. Dies ist immer dann notwendig, wenn es nicht möglich ist, den Umzug direkt vor der Haustür zu realisieren. Für einen möglichst kräfteschonenden und effektiven Umzug sollte der Umzugstransporter 3 bis 5 Meter vor der Haustür stehen. Hier ist von einer mobilen oder einer temporären Halteverbotszone die Rede. Ist diese Zone eigentlich immer besetzt, sollten Sie sich eine eigene Parkzone für den Umzug sichern. Neben dem Umzug verlangen Baustellen, Veranstaltungen, Dreharbeiten oder Sperrgut-Lieferungen ein temporäres Halteverbot.

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