Der Umzug ist fast geschafft – jetzt steht nur noch die Wohnungsübergabe an. Für viele Mieter ist das ein besonders heikler Moment: Wurde alles ordnungsgemäß hinterlassen? Gibt es Beanstandungen? Muss noch etwas repariert werden? Mit der richtigen Vorbereitung kann dieser letzte Schritt jedoch stressfrei und reibungslos verlaufen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten – rechtlich, praktisch und kommunikativ.
1. Was bedeutet „besenrein“ wirklich?
Viele Mietverträge verlangen, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben wird – doch was bedeutet das konkret?
„Besenrein“ heißt:
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Entfernen von grobem Schmutz
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Kehren oder Staubsaugen der Böden
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Oberflächliches Reinigen von Küche und Bad (z. B. Spüle, Herd, Sanitäranlagen)
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Leeren und Reinigen von Schränken
Eine intensive Grundreinigung oder Fensterputzpflicht ist in der Regel nicht enthalten – es sei denn, es wurde im Mietvertrag ausdrücklich anders vereinbart.
2. Schönheitsreparaturen – was ist verpflichtend zur Wohnungsübergabe?
Ob Sie vor der Übergabe streichen, tapezieren oder kleinere Reparaturen durchführen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung bei Einzug ab. Laut aktueller Rechtsprechung sind viele Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, etwa bei unrenoviert übergebenen Wohnungen oder bei starren Fristen.
Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Klauseln genau oder lassen Sie sie im Zweifel durch einen Mieterverein oder Fachanwalt einschätzen.
3. Schäden erkennen – und ehrlich kommunizieren
Normale Gebrauchsspuren (z. B. kleine Kratzer im Parkett, abgenutzte Wandfarbe) gelten als gewöhnliche Abnutzung und müssen in der Regel nicht beseitigt werden.
Anders bei:
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Bohrlöchern in Fliesen
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Wasserschäden
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Zigarettengeruch oder starken Verfärbungen
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Defekten Armaturen oder beschädigten Türen
Solche Schäden sollten – wenn möglich – vorab fachgerecht behoben werden. Offene Kommunikation mit dem Vermieter kann hier oft unangenehme Auseinandersetzungen vermeiden.
4. Übergabeprotokoll – unverzichtbar für beide Seiten bei der Wohnungsübergabe
Ein schriftliches Übergabeprotokoll ist ein Muss – sowohl für Sie als Mieter als auch für den Vermieter. Darin werden dokumentiert:
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Zustand der Wohnung (inkl. Mängel)
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Zählerstände (Strom, Wasser, Gas)
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Übergebene Schlüssel (Anzahl & Art)
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Eventuell noch ausstehende Arbeiten
Tipp: Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen und dokumentieren Sie zusätzlich alles mit Fotos – idealerweise mit Datumsnachweis.
5. Schlüsselübergabe: vollständig & nachvollziehbar
Alle Schlüssel, die Ihnen beim Einzug übergeben wurden (inkl. Keller, Briefkasten, Fenster- oder Balkontüren), müssen vollständig und funktionstüchtig zurückgegeben werden. Fehlen Schlüssel oder sind Kopien angefertigt worden, kann der Vermieter im Extremfall den Austausch der gesamten Schließanlage verlangen – auf Ihre Kosten.
6. Übergabe-Termin der Wohnungsübergabe vorbereiten
Bereiten Sie sich gut vor, um unnötige Diskussionen zu vermeiden:
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Wohnung leer und gereinigt?
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Alle Lampen, Nägel, Dübel entfernt?
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Sind alle Fenster und Türen funktionsfähig?
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Haben Sie das Übergabeprotokoll vorbereitet?
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Sind alle Zählerstände notiert?
Falls Sie nicht selbst anwesend sein können, können Sie eine bevollmächtigte Person mit der Übergabe beauftragen.
Fazit: Vorbereitung ist der beste Stressschutz
Mit einer guten Vorbereitung, klarer Kommunikation und einem sauberen Übergabeprotokoll gelingt die Wohnungsübergabe in der Regel ohne Probleme. Vermeiden Sie Zeitdruck in den letzten Tagen vor dem Auszug und planen Sie genug Puffer ein – das gibt Ihnen Sicherheit und sorgt für einen sauberen Abschluss des Mietverhältnisses.